Arbeitsmedizin Baugewerbe & Handwerk

Branchenspezifische Anforderungen für Baugewerbe und Handwerk

Baugewerbe und Handwerk

Arbeitsmedizin, Baugewerbe und Handwerk

Typische Risiken:

Staub, Asbest, Lärm, Hitze, Absturzgefahr


Leistungen (Auswahl):

  • BG 1.1–1.4 (Staub & Asbest)
  • G 20 (Lärm)
  • G 23 (obstuktive Atemwegserkrankungen)
  • G 24 (Hauterkrankungen)
  • G 25 (Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
  • G 26 (Atemschutz)
  • G 37 (Bildschirmarbeitsplätze)
  • G 39 (Schweißrauche)
  • G 41 (Absturzgefahr)
  • G 46 (Belastungen des Muskel- und Skelettsystems)


Ihr Vorteil:

  • Baustellentaugliche Vorsorge
  • Rechtssicherheit bei BG-Prüfungen

Mitarbeitende im Baugewerbe und Handwerk sind im Arbeitsalltag besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Dazu gehören körperlich schwere Tätigkeiten, Heben und Tragen, Arbeiten in Zwangshaltungen sowie eine hohe Belastung des Muskel- und Skelettsystems. Zusätzlich wirken Lärm, Staub, Witterungseinflüsse, Vibrationen und der Umgang mit Maschinen oder Gefahrstoffen auf die Gesundheit ein, während ein erhöhtes Unfallrisiko stets besteht.


Der Betriebsarzt unterstützt durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wie Hör- und Sehtests, Lungenfunktions- und Hautuntersuchungen, Vorsorge bei Tätigkeiten mit Staub, Lärm oder Gefahrstoffen sowie Untersuchungen des Bewegungsapparates. Ergänzend berät er zu Arbeitsschutz, persönlicher Schutzausrüstung und ergonomischem Arbeiten, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten.

FAQ - Wissenswertes zu Arbeitsmedizin in Baugewerbe und Handwerk

Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind im Baugewerbe Pflicht?

Die Pflicht ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbMedVV. Im Baugewerbe sind häufig Vorsorgen zu Staub, Lärm, Atemschutz, Hitze und Absturzgefahr erforderlich.


Ist eine G-Untersuchung auf Baustellen vorgeschrieben?

Ja, wenn Tätigkeiten mit besonderen Gesundheitsgefahren verbunden sind (z. B. Asbest, Chrom VI, Atemschutz). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Vorsorge anzubieten bzw. zu veranlassen.


Können arbeitsmedizinische Untersuchungen direkt auf der Baustelle stattfinden?

Ja. Mobile Untersuchungen sind möglich und besonders im Baugewerbe sinnvoll, um Ausfallzeiten zu reduzieren.


Wer trägt die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Die Kosten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Untersuchungen gelten als Arbeitszeit.


Was passiert bei einer BG- oder Behördenprüfung?

Eine lückenlose arbeitsmedizinische Vorsorge schützt vor Bußgeldern, Auflagen und Baustopps.

Bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch beantworten wir gern Ihre Fragen